Anerkennung
Alle Seminare sind von der für den Kursleiter zuständigen Landesärztekammer Hessen und Kassenärztlichen Vereinigung Hessen anerkannt.
Da das Fort- und Weiterbildungsrecht in Deutschland föderal geregelt ist, übernehmen die anderen Kammern und Kassenärztlichen Vereinigungen die Anerkennung der regional zuständigen. Das gilt auch für die Fortbildungspunkte, die für jeden Kurs von der Landesärztekammer Hessen vergeben werden.

|