Behandlungskosten

Behandlungskosten

Die Behandlungskosten werden in der Regel von den privaten Krankenversicherern übernommen.
Mitgliedern von gesetzlichen Krankenkassen empfehlen wir, sich zu informieren, inwieweit die Kosten übernommen werden. Wir sind gerne bereit, Sie bei der Klärung dieser Fragen zu unterstützen. Flüge und Unterkunft müssen bei ambulanten und tagesklinischen Behandlungen selbst bezahlt werden.

Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot für Flüge, Hotel, Fahrzeugmiete und Hoteltransfer

 

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13.5.2003, Az. C-385/99 müssen die gesetzlichen Krankenkassen die ambulante Behandlung im europäischen Ausland ohne vorherigen Antrag erstatten. Die Erstattung hat bis zu maximal der Höhe zu erfolgen, die für die gleiche Leistung im Heimatland gezahlt worden wäre.


Praktisch bedeutet das, dass gesetzlich versicherte Patienten einen Anspruch auf die Erstattung eines beträchtlichen Teils ihrer ambulanten Therapiekosten bei uns haben. Stationäre Behandlungen müssen - von Notfällen abgesehen - im Voraus bei der zuständigen Krankenkasse beantragt und von ihr bewilligt werden.